Autor Thema: Wiederholte Befristung auf 3 Jahre  (Gelesen 804 mal)

Oliver B

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Wiederholte Befristung auf 3 Jahre
« am: 11 Juli 2022 »
Liebe ME-Redaktion,

mir wurde der Führerschein vor 6 Jahren auf Grund von Alkohol entzogen. Letztes Jahr fasste ich den Beschluss, dass ich die Prozedur auf mich nehme um ihn wieder zu erlagen. Ich erfüllte alle Auflagen (Amtsarzt, Verkehrspsychologe, Fahrprüfung, etc.) Der Führerschein wurde mir für ein Jahr befristet erteilt und alle 3 Monate der cdt-Wert verlangt, welcher lt. Amtsarzt auch jedesmal tadellos war. Derselbe Amtsarzt teilte mir jedoch heute beim abschliessenden Gespräch mit, daß er die Befristung um 3 weiter Jahre und danach um 5 weitere Jahre verlängern müsste, weil dies das Gesetz so vorschreibe. Ich erwiderte, daß Alkohol für mich schon rein aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage käme, da ich vor 1 1/2 Jahren fast an einer Varizenblutung gestorben wäre und weiters an einer Leberzirhose leide. Die cdt-Wertermittlung ist jedes Mal kostspielig sowie die Untersuchungs.-und Amtsgebühren.
Meine Frage ist nun, kann ich diese erneute Befristung mit Erfolg anfechten und wenn ja, was wäre der beste Weg? Ist der Amtsarzt gesetzlich dazu verpflichtet eine erneute Befristung zu erteilen?

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und Mühe,

Lg

Oliver

ME-Redaktion

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Antw:Wiederholte Befristung auf 3 Jahre
« Antwort #1 am: 12 Juli 2022 »
Sehr geehrter Herr Oliver B.

Der genaue Sachverhalt müsste bekannt sein, damit wir Ihnen eine detailliertere Antwort geben können. Eine allfällige Aussage des Amtsarztes, dass ihm die Verlängerung der Befristung vom Gesetz so vorgeschrieben sei, ist für uns hier nicht eindeutig nachvollziehbar. Es könnte vielleicht Voraussetzungen geben, unter denen solch lange Befristungen gerechtfertigt oder sogar erforderlich sein können. Ob dies in Ihrem Fall aber so ist, können wir hier leider nicht seriös beurteilen.

Wir empfehlen Ihnen daher, dies von jemand mit entsprechender verwaltungsrechtlicher und juristischer Erfahrung (z.B. Rechtsanwalt mit Erfahrung bei Führerscheinverfahren, etc.) prüfen zu lassen, wenn es Ihnen wichtig ist. Um die Befristung und allfällige weitere Auflagen anfechten zu können, müssten Sie von der Behörde umgehend einen schriftlichen Bescheid verlangen. In diesem muss die Behörde den Sachverhalt entsprechend darlegen und die ihrer Meinung nach erforderlichen Maßnahmen begründen.

Gegen diesen Bescheid können Sie dann innerhalb der darin angegebenen Frist (wahrscheinlich zwei Wochen) Rechtsmittel einlegen. Beachten Sie aber bitte, dass sie der Behörde im Vorfeld keine Bestätigung unterschreiben, wonach Sie auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichten, wenn der Führerschein ausgestellt und die Befristungen eingetragen werden. Dies ist schon manchmal vorgekommen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute für Ihre Genesung!

Krankenhaus Maria Ebene