Autor Thema: Landung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren  (Gelesen 906 mal)

Peteratin

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Hallo Leute.

Ich habe gestern einen Brief von der Polizei bekommen, mit dem der Titel "Landung des Beschuldigten im Ermittlung" lautet. Der Brief zeigt mit, ich unter der Verdacht des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz § 27/1 bin. Aber ich schwöre, dass ich nichts mit den Drogen, egal welche Sorte, getan habe. Ich bin schockiert, aus welchem Grund bekomme ich solche Brief und was wird im Ermittlungsverfahren passiert. Da ich eine Ausländerin bin, wenn die mir solche gesetzliche Rekord bringt, befürchte ich mich sehr!

Vielen Danke 

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Hallo Peteratin,

leider ist Ihre Frage aus technischen Gründen erst heute an eine Fachstelle weitergeleitet worden. Wir melden uns aber so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die ME-Redaktion



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Liebe Forums-Userin,

Es empfiehlt sich sehr zur zugewiesenen Ladung zu erscheinen. Wenn Sie laut ihrer Aussage unschuldig sind wird ihnen die Polizei auch nichts anhaben können. Bleiben sie ruhig und ehrlich während der Befragung, dann kann ihnen nichts passieren.

Mit freundlichen Grüßen
Desiree