Lieber Max!
Aus Ihrer Frage ist leider nicht herauszulesen, in welchem Kontext die Polizei Sie „erwischt“ hat. Sollten Sie am Steuer eines Fahrzeuges gesessen sein, wäre bei Verdacht auf Cannabiskonsum bei Verweigerung der Testung die Vorführung zum Amtsarzt zwingende Folge. Bestätigt der Arzt den Verdacht erfolgt eine Blutuntersuchung. Wird diese verweigert, gehen die Behörden davon aus, dass eine höhergradige Konsumlage vorliegt, entsprechend gravierender sind dann die Konsequenzen – höhere Geldstrafe, längerer FS-Entzug, Nachschulung, Verkehrspsychologische Untersuchung, Nachweis der Drogenkarenz für einen festgesetzten Zeitraum, allenfalls auch regelmäßige fachärztliche Stellungnahmen zur Frage der Verkehrszuverlässigkeit.
Sie können aber davon ausgehen, dass die Sache auch dann noch nicht „gegessen“ ist, wenn die Polizei Sie beim Konsum eines Joints erwischt hat und Sie die Aussage verweigert haben. Der/die zuständige Bezirksanwalt*in wird über die Anzeige der Polizei entscheiden, nachdem Sie Gelegenheit bekommen haben, sich zum Vorwurf zu äußern. Für den Fall, dass Sie den Konsum bestreiten, mündet das in eine ordentliche Hauptverhandlung am zuständigen Bezirksgericht. Wenn Sie den Konsum zugeben, wird die Bezirksanwaltschaft die Anzeige für eine Probezeit vorläufig zurücklegen und der/die Amtsarzt*in darüber, ob eine gesundheitsbezogene Maßnahme nötig ist, um Ihre Verkehrszuverlässigkeit entsprechend zu überwachen.
Beratungsstelle Clean Bregenz