Autor Thema: Suchtmittelgesetz § 27/2  (Gelesen 1261 mal)

Lou

  • Gast
Suchtmittelgesetz § 27/2
« am: 05 Juni 2021 »
Hallo, hab ein paar fragen ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen :))

Und zwar mein freund hat einen Brief als Beschuldigter wegen Suchtmittelgesetz § 27/2 bekommen...

Er war auch schon bei der Polizei und es ging um einen Koks Dealer den wir noch nicht so lange kennen und ungefähr 3-4 mal mein Freund bei ihm gekauft hat...

Bei dem zuständigen Ermittler wurde mein Freund ein Telefon Mitschnitt vorgespielt wo er zu dem Dealer am Handy sagte " ob es diesmal besser sein könnte als das letzte mal " und mein Freund hat die Aussage verweigert...

Der Dealer saß zu diesem zeit punkt schon gut einen Monat in Haft und es waren  25 Zeugen geladen davon haben ihn 7 schon schwer bei der Polizei belastet.

Jetzt zerbricht  sich mein Freund den Kopf ob er doch zur Polizei gehen sollte und eine Aussage machen sollte ???

Und dazu kommt das mein Freund Bewährung ( 12 Monate strafe auf 5 Jahre Bewährung ) wegen Verkauf von 7 Morphium Tabletten hat (§ 28 ) Abs. wissen wir nicht mehr aber es war die erste und einzige Strafe wegen Verkauf  (§ 28 ) !!!

Und die Gerichtsverhandlung war im Mai 2019 also vor 1 Jahr und 2 Monaten !

Und mein Freund hat jetzt Angst das sie Ihm  zur Hauptverhandlung des Angeklagten der was ihm das Koks Verkauft hat geladen wird weil mein Freund ja § 27/2 hat und damit Beschuldigter ist ?!?

Könnten ihm die 12 Monate Bewährung aufgemacht werden und kommt es sehr schlecht beim zuständigen Richter der Hauptverhandlung an weil er bei der Polizei keine Aussage machte ??? Sollte wenn er zur Verhandlung geladen wird besser in seinem Fall dazu Aussagen oder auch vor Gericht die Aussage verweigern ??? Oder könnte ihm eine Teil-bedingte aufgemacht werden ???

Ich hoffe sehr ihr könnt mir bei meinen fragen weiterhelfen :(

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar... würde meinen Freund gerne etwas Beruhigen das es im etwas besser geht :))

Ganz liebe grüsse!!!

Lou :))

ME-Redaktion

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4.477
Antw:Suchtmittelgesetz § 27/2
« Antwort #1 am: 10 Juni 2021 »

Hallo Lou,
danke für Ihre Fragen.

Ich kann verstehen, dass Sie und ihr Freund aufgewühlt und besorgt sind. Zunächst kann ich Ihnen aber leider nichts Konkretes sagen, da dies immer vom Richter selbst abhängt – aber grundsätzlich gilt, dass Sie sich bei der Vernehmung der Polizei natürlich nicht selber belasten müssen – wenn Sie die Aussage verweigern, darf dies Ihnen auch nicht negativ angelastet werden.
Ich würde jetzt einfach auf die Verhandlung warten, dort ist Ihr Freund dann als Beschuldigter, neben dem anderen Beschuldigten, geladen und dort kann er zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Aber erst muss es mal zur Anklage kommen – erst erfolgt die Anzeige bei der Polizei – dafür wird man einvernommen, dann wird dies der Staatsanwaltschaft übergeben und diese entscheidet ob es zur Anklage kommt. Wenn dies der Fall ist, kommt es erst dann zu einer Verhandlung.

Natürlich verstößt eine erneute Anzeige nach SMG (Suchtmittelgesetz) den Bewährungsauflagen – ob nun seine Strafe aber wiederrufen wird hängt bestimmt auch davon ab, um welche Menge es sich nun handelt. Bei einer kleinen Menge, kann es sein, dass nichts weiter passiert bei einer größeren kann es sein, dass die Bewährung verlängert wird oder dass er nach einer Verurteilung seine bereits offene Strafe verbüßen muss. Doch darüber sollten sie sich noch keine Gedanken machen sondern erst mal abwarten auf die Anklageschrift. Dann gibt es auch die Möglichkeit sich eine rechtliche Vertretung zu holen. Einen Antrag auf Verfahrenshilfe ist erst zu diesem Zeitpunkt möglich.
Also, versuchen sie ruhig zu bleiben – es ist jetzt noch alles offen!

Gerne können sie sich aber auch an eine Beratungsstelle wenden und sich direkt beraten lassen, bzw. ist es auch immer von Vorteil, wenn man gegebenenfalls bei einer Verhandlung eine Betreuungsbestätigung einer Beratungsstelle vorweisen kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Ängste ein wenig zerstreuen,
mit lieben Gruß

Rebecka Schwall – Beratungsstelle Clean Bludenz

M4DCHILD

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
  • KOMPROMISSLOS UND KONSIQENT IN SEINEN DENKEN !!
Antw:Suchtmittelgesetz § 27/2
« Antwort #2 am: 22 Juli 2021 »
hej erstmals
suchtmittelgesetzt 27 / 2 du kommst aus österreich wie ich merke den das gesetzt gibt es nur bei uns in österreich !!
Suchtmittelgesetz § 27/2 bedeutet grosse menge also ging es hier schon um ein bisschen mehr als ein paar gramm !!
absatz 27 / 1 würde geringe menge bedeuten !!
da dein freund schon eine bewährung von 12 Monate strafe auf 5 Jahre Bewährung hat gibt es nicht mehr höheres und der richter wird diese strafe fix wiederrufen bzw der staatsanwalt !! das ist so sicher wie das amen im gebet !!!
ausserdem am ende von der anglage schrift steht auch das der staatsanwalt die forderung des wiederrufes der beingten starfnachsicht fordern wird !! lies mal genau auf der letzten oder vorletzten seite der anklageschrift nach kommt oft nach denn zeugen die geladen werden !! darunter dann steht was die staatsanwaltschaft fordert !!
aber in diesen fall es tut mir sehr leid wird die strafe iwederrufen das heisst 17 monate unbedingte haft plus der zusatzsrafe für das neue delikt und da er aus dieser  strafe so wies aussieht nichts gelernt hat kommen da locker nochmal zwischen 12 und 18 monate dazu was heissen würde das er so um die 30 monate scharf bekommen wird !! sollte dies der fall sein nimm schon mal deine reisetasche und alles mit was in der haft erlaubt ist den der richter wird dich mit 30 monaten strafe nicht mehr nachhause gehen lassen !! das ist meine erfahrung und ich sass alles zusammen in österreich schon über 8 jahre !! ich hoffe ich konnte helfen und ich drücke trotzallem die daumen das du oder sorry dein freund vl einen guten anwalt hat und einen lieben richter erwischt und vl ein paar monate weniger bekommt !! sollte er das erste mal in haft müssen und er verhält sich in der haft normal ohne schlägerein und der gleichen und geht brav arbeiten kann er auch mit der halbstrafe rechnen aber zu 100 % mit dem drittel liebe grüssse m4dchild
meine inspiration ist mit deinen herzen verbunden / seit ich dich auf diesen bild das erste mal sah /
ist mein rap in die kindheit zurückgekehrt / es zieht mich nur an / an uns zu denken in die zukunft wo es keine anderen mehr gibt