Hallo Lou,
danke für Ihre Fragen.
Ich kann verstehen, dass Sie und ihr Freund aufgewühlt und besorgt sind. Zunächst kann ich Ihnen aber leider nichts Konkretes sagen, da dies immer vom Richter selbst abhängt – aber grundsätzlich gilt, dass Sie sich bei der Vernehmung der Polizei natürlich nicht selber belasten müssen – wenn Sie die Aussage verweigern, darf dies Ihnen auch nicht negativ angelastet werden.
Ich würde jetzt einfach auf die Verhandlung warten, dort ist Ihr Freund dann als Beschuldigter, neben dem anderen Beschuldigten, geladen und dort kann er zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Aber erst muss es mal zur Anklage kommen – erst erfolgt die Anzeige bei der Polizei – dafür wird man einvernommen, dann wird dies der Staatsanwaltschaft übergeben und diese entscheidet ob es zur Anklage kommt. Wenn dies der Fall ist, kommt es erst dann zu einer Verhandlung.
Natürlich verstößt eine erneute Anzeige nach SMG (Suchtmittelgesetz) den Bewährungsauflagen – ob nun seine Strafe aber wiederrufen wird hängt bestimmt auch davon ab, um welche Menge es sich nun handelt. Bei einer kleinen Menge, kann es sein, dass nichts weiter passiert bei einer größeren kann es sein, dass die Bewährung verlängert wird oder dass er nach einer Verurteilung seine bereits offene Strafe verbüßen muss. Doch darüber sollten sie sich noch keine Gedanken machen sondern erst mal abwarten auf die Anklageschrift. Dann gibt es auch die Möglichkeit sich eine rechtliche Vertretung zu holen. Einen Antrag auf Verfahrenshilfe ist erst zu diesem Zeitpunkt möglich.
Also, versuchen sie ruhig zu bleiben – es ist jetzt noch alles offen!
Gerne können sie sich aber auch an eine Beratungsstelle wenden und sich direkt beraten lassen, bzw. ist es auch immer von Vorteil, wenn man gegebenenfalls bei einer Verhandlung eine Betreuungsbestätigung einer Beratungsstelle vorweisen kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Ängste ein wenig zerstreuen,
mit lieben Gruß
Rebecka Schwall – Beratungsstelle Clean Bludenz