Autor Thema: Wann Ladung zum Amtsarzt?  (Gelesen 1281 mal)

Anon

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Wann Ladung zum Amtsarzt?
« am: 09 Mai 2021 »
Oktober 2020 wurde von mir im Darknet bestelltes Mephedron/4MMC (wenige Gramm) abgefangen - § 27 (1) SMG. Dezember 2020 bin ich der Ladung als Beschuldigter nachgekommen, wo mir eröffnet wurde, dass die Substanz als Methamphetamin getestet wurde. Auf Anraten meines Anwalts habe ich die Bestellung von 4MMC zugegeben. Im Jänner 2021 habe ich, wie erwartet, einen Brief der Staatsanwaltschaft erhalten, dass von der Verfolgung vorläufig gem § 35 (9) SMG zurückgetreten wird.

Seitdem warte ich auf einen Brief des Amtsarztes. Habe in der Zwischenzeit prophylaktisch 1x pro Monat einen Harntest unter Sicht auf diverse Drogen durchgeführt, um die Befunde - alle negativ - zum Termin mitnehmen zu können. Was ich gerne wissen würde: Wann darf ich denn diesen Amtsarzttermin erwarten (Wien)? Es sind mittlerweile 4 Monate seit dem Erhalt des Briefes vom Staatsanwalt vergangen...

ME-Redaktion

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Antw:Wann Ladung zum Amtsarzt?
« Antwort #1 am: 12 Mai 2021 »
Hallo Aron,

leider sind wir in Vorarlberg und können über die Auslastung der Wiener Amtsärzte keine Auskunft geben, erfahrungsgemäß kann es durchaus zu mehrmonatigen Wartezeiten kommen.

Beratungsstelle Clean Bregenz