Autor Thema: Einstellung der Verfolgung Paragraph 35  (Gelesen 1212 mal)

Ano Nym

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Liebe Community,

ich habe eine Frage. Ich wurde wegen ein paar Gramm von der SA verfolgt, weil ich im Handy eines Dealers aufgeschienen bin. Ich war auf der Wache, bin dort positiv auf einen Urintest getestet worden, habe aber Tage später einen Brief erhalten wonach das Verfahren vorläufig eingestellt wurde.

Ich war mit dem Schreiben beim Anwalt und er hat mir gesagt, dass es sich dabei um keine Vorstrafe handelt, da es sich um geringe Mengen (Eigenbedarf) handelt. Trotzdem musste ich der Polizei meine Fingerabdrücke geben, bin also im polizeidienstlich vorgemerkt.

Nun meine Frage: Sehen die Polizisten zB wenn sie mich mit dem Auto aufhalten irgendetwas in ihrem Register, wonach sie einen Drogenschnelltest verlangen dürfen. Genügt dieser Eintrag, der ja keine Vorstrafe ist, damit ich vor Ort wieder einen Urintest abgeben muss?? Ich frage, da es ab und zu vorkommt, dass ich nach langer Zeit wieder Mal einen Joint rauche.

LG

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Antw:Einstellung der Verfolgung Paragraph 35
« Antwort #1 am: 01 April 2021 »
Lieber Forums-User,

ich gehe davon aus, dass Du positiv auf THC getestet worden bist und keine anderen illegalen Substanzen im Spiel waren. In diesen Fällen hat die STA eine Anzeige vorläufig für eine Probezeit von 2 Jahren zurückzulegen. Damit bist du natürlich auch nicht vorbestraft – mangels einer Verurteilung durch ein erkennendes Gericht.

Die Anzeige nach dem SMG (Suchtmittelgesetz) gegen dich ist für die Polizei natürlich noch ersichtlich – zwingende Folge einer solchen Anzeige ist auch die Registrierung bei der Suchtmittelüberwachungsstelle des Gesundheitsministeriums, ebenso wird die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde von der Anzeige informiert, was Schwierigkeiten (Befristung, Entzug oder Verweigerung) bei Dokumenten wie bspw. Pass oder – für die meisten noch unangenehmer – beim Führerschein führen kann.

Um sich solche Troubles zukünftig vom Leib zu halten, kann ich Dir deshalb nur raten, vom Konsum illegaler Substanzen zukünftig Abstand zu nehmen, zumal Du ja offenbar nur ein Gelegenheitskonsument zu sein scheinst. Sollte Dir das – aus welchen Gründen immer – nicht gelingen oder Du noch weitere Fragen zum angesprochenen Thema hast, wende Dich am besten an die Drogenberatung deines Vertrauens.


Wilfried Partl, DSA – Beratungsstelle Clean Bregenz