Autor Thema: Vorläufer Rücktritt SMG § 39  (Gelesen 1234 mal)

Annelies

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Vorläufer Rücktritt SMG § 39
« am: 29 Januar 2021 »
Liebes Maria-Ebene-Team,

ich wurde im April zum ersten Mal nach dem SMG §14(2) angezeigt. Die Anzeige wurde vorläufig zurückgezogen ($ 35/9), wird aber fortgesetzt, wenn ich mich binnen eines Jahr nicht einer gesundheitsbezogenen Untersuchung unterziehe. Nun zu meiner Frage: Muss ich selber mit der Gesundheitsbehörde in Kontakt treten? Denn bis jetzt ist noch nichts von der BH gekommen.

Danke im Voraus, liebe Grüße und bleibt Gesund!

Anneliese

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Antw:Vorläufer Rücktritt SMG § 39
« Antwort #1 am: 02 Februar 2021 »
Liebe Anneliese,

vielen Dank für Deine Anfrage. Eine gesundheitsbezogene Maßnahme kannst Du bei einer anerkannten Einrichtung nach § 15 SMG machen. Hierzu rate ich Dir, schnellstmöglich den Kontakt zu einer Beratungsstelle zu suchen. Dort kann Dir Auskunft über eine beginnende Betreuung und den weiteren Verlauf und Inhalte davon gegeben werden. Dass Du die gesundheitsbezogene Maßnahme auch tatsächlich machst, muss bestätigt und an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Solltest Du nichts weiter tun, wird das Verfahren fortgeführt und es kann zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Alles Gute für Dich!
Birgit Frei, M.Sc. – Beratungsstelle Clean Bregenz