Autor Thema: SMG Anzeige/Verfahren §27/1 1. und 2.Fall  (Gelesen 1960 mal)

Herbert

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde im April einer Lenkerkontrolle unterzogen, bei welcher ich den Drogenschnelltest verweigert habe und stattdessen eine klinische Untersuchung vollzogen habe. Der Amtsarzt befand mich für fahrtüchtig und ich konnte ohne Blutabnahme weiterfahren. Blöderweise habe ich vor Polizei und Amtsarzt angegeben vor 4 Tagen mal einen Joint geraucht zu haben. Kurze Zeit später bekam ich eine Meldung "Beschuldigter im Ermittlungsverfahren wegen 27/1". Anzeige ging dann Anfang Mai zur Staatsanwaltschaft und mitte Mai bekam ich die Mitteilung des vorläufigen Rücktritts gemäß 35 (9) mit dem Vermerk, dass das Verfahren fortzusetzen sei, wenn ich mich der gesundheitsbezogenen Maßnahme nicht unterziehe oder einen Antrag Wiederaufnahme des Verfahrens stelle. Ich war dann tatsächlich so mutig einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen, weil mir diese Vorgehensweise überhaupt eine Anzeige zu schreiben, wenn keine Suchtmittel oder kein positiver Test vorhanden sind, fremd war. (Komme aus Deutschland und dort wird meist in der Praxis nicht bereits das Ziehen an einem Joint als BTMG Verstoß gewertet, wohne aber nun seit über einem Jahr in Österreich.) Dies war im Juni, dann im August Gerichtsverhandlung, wurde dann nochmals vertagt zwecks Zeugenladung des Polizeibeamten. Nun ja, langer Rede kurzer Sinn, der Richter lies sich von meiner Straffreiheit nicht überzeugen und bot mir dann wieder die vorläufige Einstellung durch das Gericht gemäß §35 u. 37 an. Dies habe ich dann doch dankend angenommen.(Verfahren war diese Woche, Ende November 2020) Er sprach keine Weisung oder der Gleichen aus. Nun zu meinen Fragen. Da der Konsum um den es eig ging nun bereits im April war und doch vermutlich der Abtretungsbericht der Polizei sowieso gleich zur BH ging (liege ich da richtig?), stellt sich mir die Frage, ob denn noch eine Ladung zur amtsärztlichen Untersuchung kommt, oder hätte diese bereits max. 3-4 Monate nach der Anzeige kommen müssen? Oder wurde dieses Vorhaben durch meinen Wiederaufnahmeantrag gestoppt und könnte nun doch wieder aufgerollt werden? Bzw. wird die BH nun nochmals über den Verfahrensausgang unterrichtet? Benachrichtigt die BH meine deutsche Führerscheinstelle? Meiner Frau wurde Anfang des Jahres in Deutschland bei einer Kontrolle der Führerschein abgenommen wegen THC. Die Behörden haben im März die BH informiert und es dauerte 7 Monate bis die BH hier bei uns in Oberösterreich meine Frau kontaktierte. Ich weiß, viele Fragen auf einmal, ich hoffe ihr könnt mir dennoch hilfreiche Auskunft geben.

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße


ME-Redaktion

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Antw:SMG Anzeige/Verfahren §27/1 1. und 2.Fall
« Antwort #1 am: 01 Dezember 2020 »
Sehr geehrter Herbert,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Bei uns in Österreich laufen Verwaltungs- und gerichtliches Strafverfahren getrennt voneinander ab, jedoch bekommen die Verwaltungsbehörden alle notwendigen Informationen über gerichtliche Verfahren betreffend eines Suchtmittel. Auch wenn schon einige Zeit dazwischen liegt, kann eine Ladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung noch folgen. Informationsaustausch zwischen Österreich und Deutschland ist zwischenstaatlich geregelt und verläuft teilweise sehr schleppend.

Beratungsstelle Clean Bregenz