Autor Thema: Haft - Strafantritt - Harntest  (Gelesen 1874 mal)

Millitante

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Haft - Strafantritt - Harntest
« am: 09 März 2019 »
ein herzliches Hawidere…aus der Umgebung Wien;


Ich muss ne Haftstrafe absitzen. Freitag nachmittags haben sie mich nicht genommen, da ich zu den Amststunden erscheinen muss. Ok. WAS passiert, wenn ich den Harntests verweigere? Ich habe nämlich nicht vor freiwillig einen Test zu machen!!!  Damit liefere ich mich total aus! Bekomme Probleme wegen den Führerschein. Dann vlt noch wird die bedingte Strafe in eine Unbedingte umgewandelt; was weiß man, was denen einfällt. Wenns schon möglich ist ein ungerechtes Urteil aus zu sprechen; dann ist alles möglich.

Weiß jemand, was passiert, wenn ich den Harntest verweigere?
PS: konsumiere seit 30 Jahren Heroin. Ab und zu rauche ich etwas Gras. Im Subutex Programm bin ich seit Nov. 2018. Habe st August 18 mir eine schöne, gut bezahlte Arbeit gefunden. Subutex Programm trat ich nur deshalb bei, das ich etwas sparen kann und nicht das ganze Geld fürs Heroin ausgebe. Es kann mich wohl niemand dazu ZWINGEN???


Danke für etwaige Antworten, liebe Grüße aus Wien Umgebung!

Liebe Grüße von der Militanten

ME-Redaktion

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Antw:Haft - Strafantritt - Harntest
« Antwort #1 am: 12 März 2019 »
Hallo Militante,

wenn Sie eine Haftstrafe antreten müssen, dann wird immer ein Harntest gemacht. Was genau passiert, wenn Sie den Harntest verweigern, kann ich Ihnen leider nicht beantworten – vielleicht wird eine Blutabnahme gemacht? Während der Haft werden auch immer wieder Stichproben gemacht d.h. Harntests.

Aber: was bezwecken Sie mit der Ablehnung eines Harntestes? Wenn Sie seit August 2018 im Substitutionsprogramm sind, wird Ihr Test auf Buprenorphin positiv ausfallen – es ist ja ein Vorteil für Sie, wenn Sie auch während der Haft substituiert werden. Dies kann nur dann erfolgen, wenn Sie auch ein positives Testergebnis haben. Zudem es ist wichtig, Ihren Substitutionsausweis mitzunehmen. Der Anstaltsarzt wird Sie dann weiter medikamentös behandeln. Sie sind, wenn Sie substituiert sind, bereits im Bundesministerium gemeldet als Substitutionspatient, das heißt die Behörde (Gesundheitsbehörde und Führerscheinstelle) wissen darüber Bescheid. Ich denke nicht, dass zusätzliche Konsequenzen bezgl. Führerschein auf Sie zukommen werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rebecka Schwall, Clean Bludenz