Autor Thema: Amtsarzttermin zwecks Cannabiskonsum  (Gelesen 3512 mal)

Inarius

  • Gast
Amtsarzttermin zwecks Cannabiskonsum
« am: 17 Januar 2019 »
Hallo Zusammen.

Am 14.01.19 habe ich einen Bescheid bekommen dass ich innerhalb von vier Wochen eine amtsärztliche Untersuchung im Hinblick auf gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen durchführen lassen muss. Grund: Bin vor gut einem dreiviertel Jahr beim Rauchen erwischt worden, ein Jahr Bewährung ist mir sozusagen aufgedonnert worden, wobei die Strafanzeige relativ schnell fallen gelassen wurde.
Ich bin ein regelmäßiger Cannabiskonsument (d. h. drei Joints so ca. am Tag), habe aber am Montag den Letzten geraucht und seither nichts mehr. Ich bin 182cm groß, habe so um die 74kg und bin regelmäßig sportlich tätig. Gehe gerne in die Sauna, trinke keinen Alkohol und habe "schubförmig verlaufende Multiple Sklerose". Hatte bis jetzt zwei Schübe, jedoch ist schon seit Jahren alles, zum Glück, schön stabil. Meine Neurologin hat auch ganz offen zu mir gesagt dass ein Joint immer wieder Mal nicht schlecht ist. Ach ja, bin 34. Habe kein Rezept für Cannabis, einmal im Monat bekomme ich eine Infusion (Tysabri) gegen die MS (seit gut acht Jahren diagnostiziert).
Ja, jetzt weiß ich nicht, ich werde mich am 04.02.19 bei der angegebenen Nummer melden, dass ich mir eben einen Termin ausmache, das wäre noch innerhalb der Frist. Somit sind dann etwas mehr als drei Wochen vergangen. Glaubt ihr dass dies reicht? Ich habe sehr große Bedenken und darf meinen Führerschein keinesfalls verlieren, brauchen diesen zwingend für meine Arbeit. Ich rauche nur zu Hause und würde nie mit dem Auto fahren und bin eben nur ein Konsument.
Ich bitte um eine rasche Antwort / Hilfe.
Es ist traurig im Jahr 2019 wo auf der halben Welt der Konsum und alles schon erlaubt ist, sich solche Gedanken machen zu müssen.
Vielen Dank.
MfG
Roman

ME-Redaktion

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Antw:Amtsarzttermin zwecks Cannabiskonsum
« Antwort #1 am: 18 Januar 2019 »
Hallo Roman,

grundsätzlich ist bei regelmäßigem Konsum das Cannabis bei einem Mann bis zu 6 Wochen im Harn nachweisbar – es kann auch schon früher nicht mehr nachweisbar sein – das hängt von Ihrem Stoffwechsel ab. Sport, saunieren, viel Trinken (vor allem entgiftende Tees wie Brennnessel, oder viel Wasser) beschleunigen den Prozess – auch wenn man schlank ist, wird das THC schneller nicht mehr nachweisebar sein, da THC im Fettgewebe eingelagert wird.

Es könnte sich also knapp ausgehen, wenn Sie den Termin zur Untersuchung nicht ganz gleich bekommen. Aber: ich denke im Brief steht, dass Sie innerhalb von 4 Wochen eine Untersuchung machen müssen – nicht, dass Sie 4 Wochen Zeit haben sich zu melden um einen Termin zu vereinbaren. Sehen Sie sich bitte das Schreiben der BH nochmals genau an.

Mit Ihrer Diagnose „ schubförmig verlaufende Multiple Sklerose“ – ist es vielleicht schon möglich ärztlich verordnetes Cannabis zu bekommen – das kommt auf Ihre Beschwerden drauf an. Es gibt Dronabinol in Tropfenform oder Tablettenform, muss vom Facharzt verschrieben werden und chefärztlich genehmigt durch die GKK werden. Ich könnte mir vorstellen, dass dies mit Ihrer Diagnose möglich sein könnte. Es gibt ja schon einige Untersuchungen und Studien zum Thema Cannabis bei MS (siehe Artikel: https://www.leben-mit-ms.de/artikel/2018-04-12/cannabis-als-symptomatische-therapie-bei-ms und https://www.ms-service.at/cannabis-und-ms/# ) .
Das macht natürlich nur Sinn, wenn Sie Cannabis  nutzen um Ihre Symptome zu lindern – und nicht um andere Wirkungen von Cannabis zu „genießen“ wie zum Beispiel als Einschlafhilfe, Entspannungsmittel, etc. Sprechen sie mal mit ihrer Neurologin darüber!

Meist wird bei einer solcher Untersuchung, wie Sie machen müssen dem Klienten vom Amtsarzt auferlegt eine Suchberatung aufzusuchen und sich einer gesundheitsbezogenen Maßnahme zu unterziehen – hier werden neben Gesprächen auch regelmäßig Harntests durchgeführt – diese werden Sie sehr wahrscheinlich auch für Ihren Führerschein vorlegen müssen. Es kann sein, dass Sie ein psychiatrisches Gutachten, Verkehrscoaching und /oder verkehrspsychologisches Gutachten machen müssen und den Führerschein befristet behalten zu können und wenn sie alle Vorschreibungen erfüllt haben, wird der Führerschein meist nach einem Jahr wieder unbefristet ausgestellt.

Ich denke nicht, dass Ihnen der Führerschein sofort entzogen wird, wenn Sie nicht direkt bei einer Autokontrolle wiederholt erwischt worden sind, sehr wahrscheinlicher wird eine Befristung mit Code 104 sein mit eben gewissen Auflagen (wie bereits vorher erwähnt).

Sie können natürlich sich selber einen Test besorgen oder in einer Beratungsstelle einen Test machen um selber nach zu kontrollieren, ob sie immer noch positiv auf THC sind bevor Sie Ihren Termin beim Amtsarzt haben. Gerne können Sie einen Termin an unserer Beratungsstelle vereinbaren auch um evtl. Unklarheiten oder andere Fragen zu besprechen. Wir sind im Clean Bludenz von Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr telefonisch erreichbar, Termine nach Terminvereinbarung (auch nachmittags). Sie erreichen uns unter T 05552/ 65040 oder clean.bludenz@mariaebene.at.

Wenn Sie aus einem anderen Bezirk kommen, gibt es in Feldkirch das Clean Feldkirch, in Dornbirn die Beratungsstelle die Faehre und in Bregenz das Clean Bregenz.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen
Mit freundlichen grüßen
Rebecka Schwall – Beratungsstelle Clean Bludenz




Inarius

  • Gast
Antw:Amtsarzttermin zwecks Cannabiskonsum
« Antwort #2 am: 24 Januar 2019 »
Sehr geehrte Frau Schwall.

Vielen Dank für die super und sehr detaillierte Erklärung.

Ich habe den Termin in fünf Wochen zur Untersuchung bekommen, das heißt es vergehen auch fünf Wochen bis dahin. Trinke schon sehr viel Brennnesseltee. Also hoffe ich es geht sich aus.

Danke sehr.

MfG
Roman