Hallo Roman,
grundsätzlich ist bei regelmäßigem Konsum das Cannabis bei einem Mann bis zu 6 Wochen im Harn nachweisbar – es kann auch schon früher nicht mehr nachweisbar sein – das hängt von Ihrem Stoffwechsel ab. Sport, saunieren, viel Trinken (vor allem entgiftende Tees wie Brennnessel, oder viel Wasser) beschleunigen den Prozess – auch wenn man schlank ist, wird das THC schneller nicht mehr nachweisebar sein, da THC im Fettgewebe eingelagert wird.
Es könnte sich also knapp ausgehen, wenn Sie den Termin zur Untersuchung nicht ganz gleich bekommen. Aber: ich denke im Brief steht, dass Sie innerhalb von 4 Wochen eine Untersuchung machen müssen – nicht, dass Sie 4 Wochen Zeit haben sich zu melden um einen Termin zu vereinbaren. Sehen Sie sich bitte das Schreiben der BH nochmals genau an.
Mit Ihrer Diagnose „ schubförmig verlaufende Multiple Sklerose“ – ist es vielleicht schon möglich ärztlich verordnetes Cannabis zu bekommen – das kommt auf Ihre Beschwerden drauf an. Es gibt Dronabinol in Tropfenform oder Tablettenform, muss vom Facharzt verschrieben werden und chefärztlich genehmigt durch die GKK werden. Ich könnte mir vorstellen, dass dies mit Ihrer Diagnose möglich sein könnte. Es gibt ja schon einige Untersuchungen und Studien zum Thema Cannabis bei MS (siehe Artikel: https://www.leben-mit-ms.de/artikel/2018-04-12/cannabis-als-symptomatische-therapie-bei-ms und https://www.ms-service.at/cannabis-und-ms/# ) .
Das macht natürlich nur Sinn, wenn Sie Cannabis nutzen um Ihre Symptome zu lindern – und nicht um andere Wirkungen von Cannabis zu „genießen“ wie zum Beispiel als Einschlafhilfe, Entspannungsmittel, etc. Sprechen sie mal mit ihrer Neurologin darüber!
Meist wird bei einer solcher Untersuchung, wie Sie machen müssen dem Klienten vom Amtsarzt auferlegt eine Suchberatung aufzusuchen und sich einer gesundheitsbezogenen Maßnahme zu unterziehen – hier werden neben Gesprächen auch regelmäßig Harntests durchgeführt – diese werden Sie sehr wahrscheinlich auch für Ihren Führerschein vorlegen müssen. Es kann sein, dass Sie ein psychiatrisches Gutachten, Verkehrscoaching und /oder verkehrspsychologisches Gutachten machen müssen und den Führerschein befristet behalten zu können und wenn sie alle Vorschreibungen erfüllt haben, wird der Führerschein meist nach einem Jahr wieder unbefristet ausgestellt.
Ich denke nicht, dass Ihnen der Führerschein sofort entzogen wird, wenn Sie nicht direkt bei einer Autokontrolle wiederholt erwischt worden sind, sehr wahrscheinlicher wird eine Befristung mit Code 104 sein mit eben gewissen Auflagen (wie bereits vorher erwähnt).
Sie können natürlich sich selber einen Test besorgen oder in einer Beratungsstelle einen Test machen um selber nach zu kontrollieren, ob sie immer noch positiv auf THC sind bevor Sie Ihren Termin beim Amtsarzt haben. Gerne können Sie einen Termin an unserer Beratungsstelle vereinbaren auch um evtl. Unklarheiten oder andere Fragen zu besprechen. Wir sind im Clean Bludenz von Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr telefonisch erreichbar, Termine nach Terminvereinbarung (auch nachmittags). Sie erreichen uns unter T 05552/ 65040 oder clean.bludenz@mariaebene.at.
Wenn Sie aus einem anderen Bezirk kommen, gibt es in Feldkirch das Clean Feldkirch, in Dornbirn die Beratungsstelle die Faehre und in Bregenz das Clean Bregenz.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen
Mit freundlichen grüßen
Rebecka Schwall – Beratungsstelle Clean Bludenz