Autor Thema: drogenscreening  (Gelesen 6359 mal)

Gabriele

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drogenscreening
« am: 08 Juli 2005 »
Hallo.. Ich habe Momentan ein problem, was mir ganz schön zu schaffen macht. Und zwar verlang das Landratsamt von mir, einen Drogentest zu machen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden nur Papers  gefunden und 3 Jointstummel. Ich kann aber mit ruhigem Gewissen sagen, die waren NICHT von mir. Die sind von einer Party in meinem Balkon Aschnebecher gelandet. Ich kiffe nicht! Leider hatte ich zoff mit den nachbarn, die haben aus Lau einfach mal die Polizei gerufen, weil ich angeblich Hanf anbaue. Natürlich haben die nichts weiter gefunden und soll trotzdem Zum Test. kann ich den verweigern? Es gibt auch kein Rechtskräftiges Urteil, was mir Drogenkonsum bescheinigt. Mir geht es nicht um den Test, sondern um das Geld was die von mir haben wollen! Dürfen die mich einfach so zum test holen? Weder bin ich jemals wegen Drogen vorbestraft gewesen noch sonstwie auffällig gewesen. Nur auf Aussgae der Nachbarn da rein gerutscht. Ich wäre über Antwort, evtl. auh mit Paragraphen sehr glücklich und dankbar!! Viele Grüße

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Re: drogenscreening
« Antwort #1 am: 12 Juli 2005 »
Hallo Gabriele,

zur Beantwortung Deiner Frage, habe ich mich an eine unserer Beratungsstellen gewendet, die mit der deutschen Rechtslage leider nicht vertraut sind. Wir empfehlen Dir, dass du dich direkt an eine Beratungsstelle in seiner Nähe oder an einen Rechtsanwalt vor Ort wendet. Grundsätzlich würde ich sagen, dass ein Drogentest natürlich verweigert werden kann. Die Frage ist dann, welche Konsequenzen es nach sich zieht. Auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter http://www.bzga.de/?uid=c77394bad559bcead87e4734901398c6&id=Infotelefone findest du eine Infonummer die Dir vielleicht weiterhelfen kann. Wir würden uns freuen, wenn Du uns schreibst, wie die Sache ausgegangen ist. Alles Gute Viktoria



Gabriele

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Re: drogenscreening
« Antwort #2 am: 13 Juli 2005 »
Vielen Dank für die Rückantwort. Selbstverständlich melde ich mich gern zurück, wenn ich genaueres weiß. Ich habe jetzt noch einmal einen Brief mit der erklärung der tatsächlichen Sachlage an den zuständigen Staatsanwalt geschrieben und hoffe, daß es eine neue Entscheidung gibt. Ich hatte vor mich selbständig zu machen und wollte eigentlich nicht mit einer schwarzen Akte anfangen. Wirklich traurig diese undurchsichtige deutsche Justiz :-/.. Bis bald und viele Grüße

Arena31

  • Gast
Re: drogenscreening
« Antwort #3 am: 12 September 2005 »
[quote author=Gabriele link=topic=37.msg63#msg63 date=1120848061]
Hallo.. Ich habe Momentan ein problem, was mir ganz schön zu schaffen macht. Und zwar verlang das Landratsamt von mir, einen Drogentest zu machen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden nur Papers  gefunden und 3 Jointstummel. Ich kann aber mit ruhigem Gewissen sagen, die waren NICHT von mir. Die sind von einer Party in meinem Balkon Aschnebecher gelandet. Ich kiffe nicht! Leider hatte ich zoff mit den nachbarn, die haben aus Lau einfach mal die Polizei gerufen, weil ich angeblich Hanf anbaue. Natürlich haben die nichts weiter gefunden und soll trotzdem Zum Test. kann ich den verweigern? Es gibt auch kein Rechtskräftiges Urteil, was mir Drogenkonsum bescheinigt. Mir geht es nicht um den Test, sondern um das Geld was die von mir haben wollen! Dürfen die mich einfach so zum test holen? Weder bin ich jemals wegen Drogen vorbestraft gewesen noch sonstwie auffällig gewesen. Nur auf Aussgae der Nachbarn da rein gerutscht. Ich wäre über Antwort, evtl. auh mit Paragraphen sehr glücklich und dankbar!! Viele Grüße
[/quote]

Wozu ein Drogenscreening......bist Du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis?

ME-Redaktion

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Re: drogenscreening
« Antwort #4 am: 20 September 2005 »
Hallo Arena,  der Besitz von Cannabis ist illegal und es braucht keine Fahrerlaubnis um gegen ein Gesetz zu verstoßen. Bei einer Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz hat der Amtsarzt ein Gutachten für die Staatsanwaltschaft (STA) zu erstellen, in dem festgestellt wird, ob eine gesundheitsbezogene Maßnahme notwendig ist oder nicht. 
« Letzte Änderung: 20 September 2005 von ME-Redaktion »