SOS-Forum
Substanzen => Partydrogen => Thema gestartet von: Isa am 03 Juli 2007
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Hi! Bin am Wochenende mit drei Extasy Pillen gepackt worden. Habe aber keine genommen sondern vorher nur Pep gezogen. Was erwartet mich jetzt? Und wie lange sind Pep und Extasy nachweisbar?Liebe Grüße
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Hallo Isa, es kann sein, dass du vom Amtsarzt zu einer Untersuchung vorgeladen wirst. Die amtsärztliche Untersuchung soll abklären, inwieweit eine Behandlung notwendig ist. Falls ja, hat der Amtsarzt eine gesundheitsbezogene Maßnahme anzuordnen (meist eine verpflichtende Betreuung in einer Drogenberatungsstelle). Der Harntest beim Amtsarzt basiert meist auf einer Drogenschnelltestmethode. Als Richtwert: Pep und Ecstasy sind im Blut und im Harn ca. 4 Tage nachweisbar.
Durch den Besitz von Ecstasy hast du gegen den § 27 des Suchtmittelgesetzes verstoßen. Wenn eine Anzeige gemacht wurde, entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird oder ob die Anzeige zurückgelegt werden kann.
Für die Zurücklegung ist nicht die Art des Suchtgifts ausschlaggebend. Die Zurücklegung ist im § 35 geregelt, wobei unter Punkt 1) angeführt ist wann der Staatsanwalt dazu verpflichtet ist. In den folgenden Punkten ist festgelegt, wann der Staatsanwalt zurücklegen kann.
Gesetzestext: § 35. (1)
Wird eine Person angezeigt, weil sie den bestehenden Vorschriften zuwider eine geringe Menge Suchtmittel zum eigenen Gebrauch erworben oder besessen hat, so hat die Staatsanwaltschaft unter den nachstehenden Voraussetzungen und Bedingungen die Anzeige für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig zurückzulegen.
In diesem Absatz ist wichtig:
1) geringe Menge Suchtgift (egal ob Cannabis, Kokain, Heroin usw.)
2) eigener Gebrauch (keine Weitergabe, kein Schmuggel usw.)- besessen ist gleich Konsum, weil ich rechtlich nur konsumieren kann, wenn ich im Besitz einer Substanz bin. Besitz ist jedoch nicht gleich Eigentum, sonder es genügt, wenn ich fremdes Suchtgift in der "Hand" habe. Konsum setzt Willentlichkeit voraus, denn sonst würde sich auch jemand strafbar machen, dem Suchtgift ins Glas gegeben wird.
Sollten Dich auch die Voraussetzungen für die Zurücklegung interessierten, so kannst Du das SMG im RIS (Rechtsinformationssystem) nachlesen.
http://ris.bka.intra.gv.at/bundesrecht/
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Was ist Pep? Das hab ich ja noch nie gehört. Ist das was neues?
*neugierig guck*
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Hallo Darona, Pep (auch Speed genannt) ist ein Aufputschmittel mit anregender Wirkung. Es besteht aus einem Amphetamingemisch. Der Amphetamingehalt kann sehr stark variieren (zwischen 10 ? 80 %) der Rest sind Streckmittel wie Glucose, Koffein oder Paracetamol etc. Durch die diversen Substanzmischungen ist die Gefahr einer Überdosierung sehr hoch. Meist liegt es in Pulverform vor und wird geschnieft ? kann aber auch oral eingenommen, injiziert oder geraucht werden.
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Danke für die Antwort.
Es ist echt schlimm was es schon alles gibt.
Als ich noch jang war hatten wir nie von solchen Sachen gehört.
Leider wird das Zeug schon überall angeboten.
Mein Sohn hat ja auch schon Kontakt mit der Polizei gehabt weil er gekiefft hat. Er hat jetzt einigen Ärger am Hals.
Führerschein kann er keinen machen und die Lehrstelle hat er auch verloren. Ein Verfahren kommt auch auf ihn zu weil bei ihm grössere Mengen Haschisch gefunden wurde.
Es ist echt schlimm und ich will gar nicht erst wissen wo das noch hinführt.
Die schlimmste aller Drogen ist immer noch Alkohol weil ja legal und überal zu bekommen.
So geht die Gesellschaft nobel zu grunde...