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Zusammenfassung

Autor: ME-Redaktion
« am: 11 November 2021 »

Lieber Forums-User,

die Angaben in Deiner Fragestellung sind etwas dünn. Wenn Du eine einigermaßen aussagekräftige Antwort auf Deine Fragen möchtest, wäre es hilfreich, konkretere Fragen zu stellen. Wann wurde die Lenkerberechtigung (LB) entzogen und warum? Was ist in der Zwischenzeit passiert, ist eine allfällige Strafe bezahlt, Nachschulung gemacht, hat es eine verkehrspsychologische Untersuchung gegeben und wenn ja, mit welchem Resultat uswusf. Hat der Entzug der LB mit dem Konsum illegaler Substanzen zu tun? Sollte das der Fall sein, wird damit zu rechnen sein, dass das Monitoring auf dich seitens der FS-/Gesundheitsabteilung der zuständigen BH etwas genauer sein wird. Dann wirst Du auch mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Amtsarzt darauf getestet werden, gegebenenfalls holt sich der Amtsarzt, wenn er Zweifel an deiner Verkehrszuverlässigkeit hat, auch ein Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie ein. Das kann in weiterer Folge auch bedeuten, dass Dir die Lenkberechtigung nur befristet erteilt wird und Du Auflagen (bspw. regelmäßige Harnkontrollen auf illegale Substanzen) zu erfüllen hast. Aber – wie gesagt – genauere Auskunft verlangte nach mehr Information von Dir. Du kannst Dich natürlich auch gerne bei uns persönlich informieren (und die entsprechenden Unterlagen – Bescheid zum Entzug der LB etc- - gleich mitbringen) und selbstverständlich auch beim Anwalt Deines Vertrauens.

Schöne Grüße
Wilfried Partl, DSA – Beratungsstelle Clean Bregenz
Autor: Ist egal
« am: 09 November 2021 »

Guten Tag alle Zusagammen,

Ich habe demnächst ein Termin beim Amtsarzt, es geht darum das ich eine widererteilung meiner lenkberechtigung habe. Meine Frage was wird da alles gemacht und was muss oder wird im Labor im Anschluss gemacht?

Freue mich auf eure Fragen