Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
Betreff:
Symbol:

Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Drei minus 2 = ? (eins ausschreiben):

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: ME-Redaktion
« am: 21 Dezember 2018 »

Hallo Mampe,

wir haben leider keine Juristen an unserer Beratungsstelle – für einen rechtlich fundierten Rat musst Du einen Anwalt kontaktieren.

Freundliche Grüße
Thomas Halbherr, M.A.


Vielleicht hilft Dir diese Seite weiter:
https://checkit.wien/infos/faq/rechtliches/
Autor: Mampe
« am: 20 Dezember 2018 »

Hallo habe eine frage..
Mir wurde vor einem Jahr der Führerschein entzogen wegen Cannabis am Steuer und habe ihm seit April zurück sammt Auflage ,alle 3 Monate Harn test.. Nun zur Frage bin gestern von der Polizei aufgehalten worden und sie prüfen meine Daten.. Als sie hörten das ich eine Auflage wegen suchmittel habe kontrollierten sie meine Reaktion und machten bei mir Tests mit Finger an Finger und Finger an Nase und leuchteten mit der Taschenlampe in meine Augen.die Beamten meinten meine Pupillen sind auffällig groß und fuhren mit mir zum amtsarzt der blutabnemen wollte. das aber nicht klappte Dann sollte ich einen harntest machen was ich nicht konnte da ich nicht aufs WC musste.. Sie haben mir aber den Führerschein trotzdem entzogen wegen suchmittelkonsum.
Können sie mir den Führerschein überhaupt einziehen wenn sie keinen Blut oder harntest haben?
Mfg mampe