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Zusammenfassung

Autor: ME-Redaktion
« am: 14 Juni 2005 »

Hallo Gorry, wenn jemand wegen illegaler Drogen dem Arzt vorgeführt wird und dieser die Fahruntauglichkeit feststellt, so wird die Person von der BH oder BPD(Polizeibereich) bestraft, genau so wie eine Person die alkoholisiert ein Fahrzeug gelenkt hat. Stellt der Arzt jedoch fest, dass die Person trotz Drogenkonsums fahrtauglich ist z.B. der Konsum länger zurück liegt, dann wird die Person wegen Verdacht des Vergehens nach § 27 SMG angezeigt. Da es keine Doppelbestrafung geben darf, wird die fahruntaugliche Person nicht an die Staatsanwaltschaft angezeigt. Stellt der Arzt jedoch fest, dass die Person trotz Drogenkonsums fahrtauglich ist, dann wird die Person nicht bei der BH, sondern wegen Verdacht des Vergehens nach § 27 SMG bei der StA angezeigt. Weiters wäre noch anzuführen, dass eine fahruntaugliche Person zum Drogenkonsum vernommen wird. Stellt sich dabei heraus, dass dies nicht der erste Konsum war, so wird selbstverständlich auch eine Anzeige an die StA erstattet. Nur wegen des einen Delikts - Fahren unter Drogeneinfluss und nicht Fahrtauglich - gibt es keine Anzeige.
Der Konzentrationsverlauf des THC im Blut sehr unterschiedlich und hängt stark von den Konsumgewohnheiten ab. Ein Joint verursacht nach ca. 5 Minuten eine maximale Konzentration zwischen 50 und 300 ng/ml THC im Blutserum. Innerhalb von 3 bis 4 Stunden sinkt die Konzentration in den niedrigen Nanogramm-Bereich ab. Im Allgemeinen sinkt bei gelegentlichem Konsum die Konzentration innerhalb von 5 bis 10 Stunden nach dem letzten Konsum auf unter 1 ng/ml ab. Bei starken Rauchern hingegen 24 bis 48 Stunden dauern. Laut einer Untersuchung des rechtmedizinischen Instituts der Universität Heidelberg war THC bei chronischen Konsumenten (mehr als 1 Joint pro Tag) nach 24 bis 48 Stunden noch in Konzentrationen zwischen 1,3 und 6,4 ng/ml Blutserum nachweisbar. Auch bei einem der 11 untersuchten mäßig starken Konsumenten (1 Joint oder weniger pro Tag) war THC nach 24 Stunden noch in einer Serumkonzentration von 1,8 ng/ml vorhanden. Bei den sechs getesteten Gelegenheitskonsumenten (weniger als ein Joint pro Woche) war THC 24 Stunden nach dem letzten Konsum nicht mehr nachweisbar.
Autor: gorry
« am: 14 Juni 2005 »


ich habe vier tage lange abends immer 1-2 tüten graucht.davor gar nichts. nach 3 tagen abstinenz wurde ich kontroliiert und der urin test war positiv. daraufhin wurde ein bluttest angeordnet. können sie mir sagen, ob es möglich ist, das ich damit jetzt den grenzwert überschreite???