Autor: ME-Redaktion
« am: 12 Juli 2022 »Sehr geehrter Herr Oliver B.
Der genaue Sachverhalt müsste bekannt sein, damit wir Ihnen eine detailliertere Antwort geben können. Eine allfällige Aussage des Amtsarztes, dass ihm die Verlängerung der Befristung vom Gesetz so vorgeschrieben sei, ist für uns hier nicht eindeutig nachvollziehbar. Es könnte vielleicht Voraussetzungen geben, unter denen solch lange Befristungen gerechtfertigt oder sogar erforderlich sein können. Ob dies in Ihrem Fall aber so ist, können wir hier leider nicht seriös beurteilen.
Wir empfehlen Ihnen daher, dies von jemand mit entsprechender verwaltungsrechtlicher und juristischer Erfahrung (z.B. Rechtsanwalt mit Erfahrung bei Führerscheinverfahren, etc.) prüfen zu lassen, wenn es Ihnen wichtig ist. Um die Befristung und allfällige weitere Auflagen anfechten zu können, müssten Sie von der Behörde umgehend einen schriftlichen Bescheid verlangen. In diesem muss die Behörde den Sachverhalt entsprechend darlegen und die ihrer Meinung nach erforderlichen Maßnahmen begründen.
Gegen diesen Bescheid können Sie dann innerhalb der darin angegebenen Frist (wahrscheinlich zwei Wochen) Rechtsmittel einlegen. Beachten Sie aber bitte, dass sie der Behörde im Vorfeld keine Bestätigung unterschreiben, wonach Sie auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichten, wenn der Führerschein ausgestellt und die Befristungen eingetragen werden. Dies ist schon manchmal vorgekommen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute für Ihre Genesung!
Krankenhaus Maria Ebene
Der genaue Sachverhalt müsste bekannt sein, damit wir Ihnen eine detailliertere Antwort geben können. Eine allfällige Aussage des Amtsarztes, dass ihm die Verlängerung der Befristung vom Gesetz so vorgeschrieben sei, ist für uns hier nicht eindeutig nachvollziehbar. Es könnte vielleicht Voraussetzungen geben, unter denen solch lange Befristungen gerechtfertigt oder sogar erforderlich sein können. Ob dies in Ihrem Fall aber so ist, können wir hier leider nicht seriös beurteilen.
Wir empfehlen Ihnen daher, dies von jemand mit entsprechender verwaltungsrechtlicher und juristischer Erfahrung (z.B. Rechtsanwalt mit Erfahrung bei Führerscheinverfahren, etc.) prüfen zu lassen, wenn es Ihnen wichtig ist. Um die Befristung und allfällige weitere Auflagen anfechten zu können, müssten Sie von der Behörde umgehend einen schriftlichen Bescheid verlangen. In diesem muss die Behörde den Sachverhalt entsprechend darlegen und die ihrer Meinung nach erforderlichen Maßnahmen begründen.
Gegen diesen Bescheid können Sie dann innerhalb der darin angegebenen Frist (wahrscheinlich zwei Wochen) Rechtsmittel einlegen. Beachten Sie aber bitte, dass sie der Behörde im Vorfeld keine Bestätigung unterschreiben, wonach Sie auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichten, wenn der Führerschein ausgestellt und die Befristungen eingetragen werden. Dies ist schon manchmal vorgekommen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute für Ihre Genesung!
Krankenhaus Maria Ebene