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Zusammenfassung

Autor: ME-Redaktion
« am: 30 September 2021 »

Hallo,

es könnte sein, dass Sie vom Amtsarzt oder der Führerscheinbehörde noch was hören, muss aber nicht. Es ist eher unüblich, dass Sie nach so langer Zeit noch keine Nachricht erhalten haben. Proaktiv müssen Sie sich jedenfalls nirgends melden.

Beratungsstelle Clean Bregenz
Autor: Anonym
« am: 29 September 2021 »

Herbst 2020 habe ich eine kleinere Menge Amphetamin via Darknet bestellt. Diese wurde abgefangen -> § 27 (1). Im Jänner 2021 Rücktritt von der Verfolgung gem § 35 (9).

Bis heute, September 2021, habe ich noch keine Vorladung zum Amtsarzt (Wien) bekommen. Muss ich mich proaktiv bei der Gesundheitsbehörde melden? Auch die Füherscheinbehörde hat sich noch nicht gemeldet.

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

LG