Autor: ME-Redaktion
« am: 21 April 2021 »Hallo Jens,
zu Ihrer Frage: Kokain ist, wenn „nur“ am Wochenende (wie lange ist das Wochenende?) konsumiert wird, ca. 2 bis 4 Tage im Harn nachweisbar – im Blut ist es wesentlicher schneller nicht mehr nachweisbar, bis zu 24 Stunden lang. Doch bei exzessiven Konsum wird Kokain länger nachweisbar sein….
Grundsätzlich gilt aber immer:
Kein Alkohol oder Drogenkonsum im Straßenverkehr – zu ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer!
Seit 1.1.2003 sind im Straßenverkehr Drogentests, genauer gesagt Bluttests, verpflichtend. Verweigerung der ärztlichen Untersuchung bzw. der Blutabnahme:
Eine Verweigerung ist, seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung, strafbar und kommt ähnlich wie bei Alkohol, einem Schuldeingeständnis gleich (StVO §99). Sie zieht eine erhöhte Geldstrafe sowie einen verlängerten Führerscheinentzug nach sich. Zusätzlich muss eine Nachschulung absolviert werden.
Folgen der Verweigerung:
- erhöhte Verwaltungsstrafe von 1.600 € bis 5.900 €
- Führerscheinentzug für vier Monate
- Nachschulung
Sowohl die Teilnahme an Urintests als auch die Teilnahme an Wahrnehmungstests sind freiwillig und können verweigert werden. Aber es kann eben gestraft werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Lieben Gruß
Rebecka Schwall – Beratungsstelle Clean Bludenz
zu Ihrer Frage: Kokain ist, wenn „nur“ am Wochenende (wie lange ist das Wochenende?) konsumiert wird, ca. 2 bis 4 Tage im Harn nachweisbar – im Blut ist es wesentlicher schneller nicht mehr nachweisbar, bis zu 24 Stunden lang. Doch bei exzessiven Konsum wird Kokain länger nachweisbar sein….
Grundsätzlich gilt aber immer:
Kein Alkohol oder Drogenkonsum im Straßenverkehr – zu ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer!
Seit 1.1.2003 sind im Straßenverkehr Drogentests, genauer gesagt Bluttests, verpflichtend. Verweigerung der ärztlichen Untersuchung bzw. der Blutabnahme:
Eine Verweigerung ist, seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung, strafbar und kommt ähnlich wie bei Alkohol, einem Schuldeingeständnis gleich (StVO §99). Sie zieht eine erhöhte Geldstrafe sowie einen verlängerten Führerscheinentzug nach sich. Zusätzlich muss eine Nachschulung absolviert werden.
Folgen der Verweigerung:
- erhöhte Verwaltungsstrafe von 1.600 € bis 5.900 €
- Führerscheinentzug für vier Monate
- Nachschulung
Sowohl die Teilnahme an Urintests als auch die Teilnahme an Wahrnehmungstests sind freiwillig und können verweigert werden. Aber es kann eben gestraft werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Lieben Gruß
Rebecka Schwall – Beratungsstelle Clean Bludenz