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Zusammenfassung

Autor: ME-Redaktion
« am: 14 Januar 2021 »

Lieber Anfrager,

grundsätzlich haben Ärzte Einsicht auf Versicherungsleistungen bzw. Patientendaten. Es besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit sich von ELGA (Elektronische Gesundheitsakte Österreich) abzumelden. Dies soll aber gut überlegt sein.

Alles Gute für dich!

Beratungsstelle Clean Bregenz
Autor: Anon
« am: 13 Januar 2021 »

Ich wurde von der Rückstellung der Verfolgung gemäß § 35 (9) verständigt. D.h. in einiger Zeit wird ein Brief vom Amtsarzt kommen.
Ich würde gerne wissen, ob der Amtsarzt vor oder während der Untersuchung Zugriff auf meine Versicherungsleistungen bzw. Patientendaten hat?

Besten Dank! :)