Autor: ME-Redaktion
« am: 14 Juni 2019 »Lieber Gast,
normalerweise prüft der Arzt durch Fragen und Untersuchungen, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die angestrebte Stelle erfüllt werden. Zu den möglichen Untersuchungen gehören in der Regel z. B. Blut- und Urinproben, Seh- und Hörtests, in manchen Fällen auch Röntgenaufnahmen der Lunge. Bei den Fragen steht die medizinische Vorgeschichte (etwa ob schwere Erkrankungen oder Verletzung in der Vergangenheit vorliegen) im Mittelpunkt, zum Teil auch die der Familie.
Bei Verdacht und falls begründete Sicherheitsinteressen des Arbeitgebers vorliegen, können auch Fragen zu etwaigem Drogenkonsum, zu psychischen Erkrankungen oder zu einer möglichen HIV-Infektion gestellt werden. Wenn Du einwilligst darf auch ein Drogentest durchgeführt werden (eine Ablehnung wäre sicherlich ein ungünstiges Signal). Der Arzt darf dem Arbeitgeber aber nur darüber Auskunft geben, ob der künftige Mitarbeiter für die Stelle geeignet ist, er darf keine Diagnosen mitteilen oder ihn über etwaigen Drogenkonsum informieren.“ Die ärztliche Untersuchung eine Angelegenheit zwischen Dir und dem Arzt, die der Schweigepflicht unterliegt, d.h. ohne Dein Einverständnis erfährt ohnehin niemand (auch nicht die Firma) vom Ergebnis der Untersuchung.
Alles Gute für die neue Arbeitsstelle!
normalerweise prüft der Arzt durch Fragen und Untersuchungen, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die angestrebte Stelle erfüllt werden. Zu den möglichen Untersuchungen gehören in der Regel z. B. Blut- und Urinproben, Seh- und Hörtests, in manchen Fällen auch Röntgenaufnahmen der Lunge. Bei den Fragen steht die medizinische Vorgeschichte (etwa ob schwere Erkrankungen oder Verletzung in der Vergangenheit vorliegen) im Mittelpunkt, zum Teil auch die der Familie.
Bei Verdacht und falls begründete Sicherheitsinteressen des Arbeitgebers vorliegen, können auch Fragen zu etwaigem Drogenkonsum, zu psychischen Erkrankungen oder zu einer möglichen HIV-Infektion gestellt werden. Wenn Du einwilligst darf auch ein Drogentest durchgeführt werden (eine Ablehnung wäre sicherlich ein ungünstiges Signal). Der Arzt darf dem Arbeitgeber aber nur darüber Auskunft geben, ob der künftige Mitarbeiter für die Stelle geeignet ist, er darf keine Diagnosen mitteilen oder ihn über etwaigen Drogenkonsum informieren.“ Die ärztliche Untersuchung eine Angelegenheit zwischen Dir und dem Arzt, die der Schweigepflicht unterliegt, d.h. ohne Dein Einverständnis erfährt ohnehin niemand (auch nicht die Firma) vom Ergebnis der Untersuchung.
Alles Gute für die neue Arbeitsstelle!