Laut Gesetz ist die Erzeugung, der Erwerb, der Besitz, die Überlassung, die Verschaffung, die Ein- und Ausfuhr sowie die Bewerbung von Suchtmitteln verboten.
Der Konsum von Cannabis ist im Gesetz nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt. Da aber Konsum ohne Besitz oder Erwerb von Cannabisprodukten unmöglich ist, ist mit dem Konsum immer eine strafbare Handlung verbunden.
“Große Menge” bei THC
Cannabisgebrauch ist trotz Verbots auch in Österreich gebräuchlich. So mancher kommt auf die Idee, den cannabishaltigen Hanf selbst anzupflanzen. Bei großen Mengen drohen strenge Strafen sowie Verlust von Führerschein und Reisepass. Die große Menge ist in Österreich durch die “Suchtgift-Grenzmengenverordnung” für Cannabis/Haschisch (Suchtgifte gemäß Anhang V der Suchtgiftverordnung) mit 40g THC (psychotrope Substanz – bei Konsum als Einzelmenge; bei Gewerbsmäßigkeit werden die Einzelsummen über den Zeitraum des Vertriebs zusammengezählt) festgelegt. Dieser Wert wird bereits bei circa 500g Cannabiskraut erreicht. Drei bis vier Cannabispflanzen (bei mittlerer Qualität) erreichen also diesen Wert.