Gesundheitsbezogene Maßnahmen
Somit sind nicht mehrere Wege an verschiedene Stellen notwendig, sondern alle Auflagen, die durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft angeordnet werden, sind in der Beratungsstelle möglich.
Das Suchtmittelgesetz kennt derzeit folgende gesundheitsbezogene Maßnahmen:
- die ärztliche Überwachung des Gesundheitszustandes
- die ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung
- die klinisch-psychologische Beratung und Betreuung
- die Psychotherapie
- die psychosoziale Beratung und Betreuung
Diese Maßnahmen dürfen nur von einer vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen anerkannten Einrichtung durchgeführt werden, unsere Beratungsstelle verfügt über diese Qualifikation.
Psychosoziale Hilfe für Menschen, welche der Prostitution nachgehen:
Der Arbeits- und Fachbereich “psychosoziale Hilfe für Menschen, welche der Prostitution nachgehen” ist an die Beratungsstelle Clean Bregenz angegliedert. Die Finanzierung erfolgt über die Sozialhilfeabteilung des Landes Vorarlberg. Wir bieten kostenlose persönliche und diskrete fachliche Hilfestellung für Menschen, welche durch Prostitution in eine gesundheitliche, psychische oder soziale Krise geraten sind. Nähere Auskünfte und Informationen sind an der Beratungsstelle erhältlich.