Das Aufnahmeprozedere
Wie Sie zu einem Therapieplatz in der Therapiestation Carina kommen
1. Persönliche telefonische Kontaktaufnahme des Therapieinteressierten mit dem für die Aufnahmen zuständigen Therapeuten
- Terminvereinbarung zu einem Erstgespräch
2. Erstgespräch
- Schriftliche Erfassung persönlicher Daten und des Aufnahmeformulars
- Abklärung der Therapiemotivation und des Krankheitsbildes (diagnostische Erfassung)
- Erläuterung des Therapiekonzeptes, Hausordnung, etc.
- Klärung offener Fragen zur Therapie
- Ausfüllen des Aufnahmeformulars und Mitteilung der erforderlichen Kriterien, welche zur Therapieaufnahme notwendig sind
- Abklärung der Therapiefinanzierung, Kostenträger für den Therapieaufenthalt (mit dem Hinweis, dass hierfür eine Beratungsstelle in Anspruch genommen werden kann)
- Abgeschlossener körperlicher Entzug (wird von den Beratungsstellen organisiert, vom Patienten oder von unserer Seite.) Das Ende des körperlichen Entzugs muss mit einem nahtlosen Übergang in unsere Einrichtung verbunden sein
- Größere medizinische Eingriffe sollten vor Therapieantritt erfolgen, ebenso komplette Zahnsanierungen
- Bis zum Zeitpunkt der Aufnahme wird dem zukünftigen Patienten eine Zwischenbetreuung in einer Beratungsstelle oder bei einem/r Psychotherapeuten/Psychologen empfohlen
- Der Patient bekommt eine Kopie des ausgefüllten Aufnahmeformulars mit. Die Gültigkeit dieser Daten werden bei Bekanntgabe des definitiven Aufnahmetermins nochmals von uns mit dem/der zukünftigen Patient:in überprüft.
3. Ein regelmäßiger Kontakt (telefonisch oder schriftlich) mit unserer Einrichtung über die gesamte Wartezeit – wird individuell vereinbart.
4. Zusendung des Lebenslaufes an unsere Einrichtung innerhalb eines Monats
- Beschreibung des Weges in die Sucht und Abhängigkeit
5. Aufnahme des/der Patient:in zur stationären Therapie mit der Abgabe der erforderlichen Dokumente und Formulare
- Aktueller Meldezettel (darf nicht älter als 14 Tage sein)
- Rezeptgebührenbefreiung
- Medizinische Befunde, Medikamentenverordnung
- Beschluss bei Gerichtspatient:innen
- Sollte das Land oder der Bund die Kosten der Therapie übernehmen, ist eine Kopie der Bewilligung bei der Aufnahme in die Therapiestation mitzubringen
Bei Patient:innen aus dem Südtirol:
- Gesundheitskarte
- Bestätigung der Übernahme der Aufenthaltskosten durch die jeweilige Autonome Provinz
- Eventueller Bescheid über genehmigtes Taschengeld vom zuständigen Sozialsprengel