Sie sind hier: Startseite / Therapie / Aufnahme / Das Aufnahmeprozedere

Das Aufnahmeprozedere

Wie Sie zu einem Therapieplatz in der Therapiestation Carina kommen

1. Persönliche telefonische Kontaktaufnahme des Therapieinteressierten mit dem für die Aufnahmen zuständigen Therapeuten

  • Terminvereinbarung zu einem Erstgespräch

 

2. Erstgespräch

  • Schriftliche Erfassung persönlicher Daten und des Aufnahmeformulars
  • Abklärung der Therapiemotivation und des Krankheitsbildes (diagnostische Erfassung)
  • Erläuterung des Therapiekonzeptes, Hausordnung, etc.
  • Klärung offener Fragen zur Therapie
  • Ausfüllen des Aufnahmeformulars und Mitteilung der erforderlichen Kriterien, welche zur Therapieaufnahme notwendig sind
  • Abklärung der Therapiefinanzierung, Kostenträger für den Therapieaufenthalt (mit dem Hinweis, dass hierfür eine Beratungsstelle in Anspruch genommen werden kann)
  • Abgeschlossener körperlicher Entzug (wird von den Beratungsstellen organisiert, vom Patienten oder von unserer Seite.) Das Ende des körperlichen Entzugs muss mit einem nahtlosen Übergang in unsere Einrichtung verbunden sein
  • Größere medizinische Eingriffe sollten vor Therapieantritt erfolgen, ebenso komplette Zahnsanierungen
  • Bis zum Zeitpunkt der Aufnahme wird dem zukünftigen Patienten eine Zwischenbetreuung in einer Beratungsstelle oder bei einem/r Psychotherapeuten/Psychologen empfohlen
  • Der Patient bekommt eine Kopie des ausgefüllten Aufnahmeformulars mit. Die Gültigkeit dieser Daten werden bei Bekanntgabe des definitiven Aufnahmetermins nochmals von uns mit dem/der zukünftigen Patient:in überprüft.

 

3. Ein regelmäßiger Kontakt (telefonisch oder schriftlich) mit unserer Einrichtung über die gesamte Wartezeit – wird individuell vereinbart.

 

4. Zusendung des Lebenslaufes an unsere Einrichtung innerhalb eines Monats

  • Beschreibung des Weges in die Sucht und Abhängigkeit

 

5. Aufnahme des/der Patient:in zur stationären Therapie mit der Abgabe der erforderlichen Dokumente und Formulare

  • Aktueller Meldezettel (darf nicht älter als 14 Tage sein)
  • Rezeptgebührenbefreiung
  • Medizinische Befunde, Medikamentenverordnung
  • Beschluss bei Gerichtspatient:innen
  • Sollte das Land oder der Bund die Kosten der Therapie übernehmen, ist eine Kopie der Bewilligung bei der Aufnahme in die Therapiestation mitzubringen

 

Bei Patient:innen aus dem Südtirol:

  • Gesundheitskarte
  • Bestätigung der Übernahme der Aufenthaltskosten durch die jeweilige Autonome Provinz
  • Eventueller Bescheid über genehmigtes Taschengeld vom zuständigen Sozialsprengel