Autor: ME-Redaktion
« am: 09 Februar 2021 »Lieber Kevin,
da die Verurteilung u.a. wegen Suchtmittelkonsum rechtskräftig ist, hat der Amtsarzt eine Untersuchung durchzuführen, die die Eignung zur Lenkung von Fahrzeugen zum Inhalt hat. Dabei wird der Gesundheitszustand, hier vor allem hinsichtlich Suchtmittelkonsum untersucht, es können auch zusätzliche kostenpflichtige Gutachten angefordert werden.
Davon zu unterscheiden ist die Verkehrsunzuverlässigkeit:
Nach dem Führerscheingesetz wird bei Verurteilungen wegen bestimmter strafbarer Handlungen, vor allem wegen Körperverletzung automatisch Verkehrsunzuverlässigkeit unterstellt. Der Führerschein wird entzogen.
Der Entzug wird mit Bescheid ausgesprochen, der mit Rechtsmittel bekämpft werden kann.
Beratungsstelle Clean Bregenz
da die Verurteilung u.a. wegen Suchtmittelkonsum rechtskräftig ist, hat der Amtsarzt eine Untersuchung durchzuführen, die die Eignung zur Lenkung von Fahrzeugen zum Inhalt hat. Dabei wird der Gesundheitszustand, hier vor allem hinsichtlich Suchtmittelkonsum untersucht, es können auch zusätzliche kostenpflichtige Gutachten angefordert werden.
Davon zu unterscheiden ist die Verkehrsunzuverlässigkeit:
Nach dem Führerscheingesetz wird bei Verurteilungen wegen bestimmter strafbarer Handlungen, vor allem wegen Körperverletzung automatisch Verkehrsunzuverlässigkeit unterstellt. Der Führerschein wird entzogen.
Der Entzug wird mit Bescheid ausgesprochen, der mit Rechtsmittel bekämpft werden kann.
Beratungsstelle Clean Bregenz